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Aktuelles

Gute Fahrt rund um Ebstorf

Auf zur Wassermühle nach Hanstedt I

 

Am 19. Mai 2012 lädt die Urlaubsregion Ebstorf e.V. alle interessierten Urlauber der Region und Einheimische zur geführten Maitour mit dem Fahrrad ein. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr die Touristinfo auf dem Winkelplatz. Die ca.25 km lange Tour führt nach Hanstedt I, wo die Wassermühle mit ihrer vollständig erhaltenen gesamten Mühlentechnik und die Kirche St. Georg besichtigt werden sollen. Zum Kaffeetrinken geht es dann nach Melzingen in das Arboretum. Dort lockt das Gartencafé mit leckeren Torten und Kaffeespezialitäten. Über den Schöpfungsweg erreichen wir dann wieder den Klosterflecken Ebstorf. Teilgenommen wird auf eigene Gefahr. Vor Ort wird an dem Tag entschieden, ob die Wetterlage eine Radtour zulässt oder nicht. Nähere Informationen im Verkehrsbüro Ebstorf, Tel. 05822/ 2996, touristinfo@ebstorf.de.

 


 
Zu Pfingsten den Schöpfungsweg erleben

Am Samstag vor Pfingsten, 26. Mai 2012, lädt die Urlaubsregion Ebstorf e.V., die Träger des Weges ist, alle Interessierten ein, Natur und Schöpfungsweg im Rahmen einer begleiteten Führung zu erfahren. Der Weg soll vom Domänenplatz in Ebstorf aus miteinander begangen werden. Zwischendurch wird eine „Besinnungspause“ mit einem kleinen Picknick angeboten. Am Ende des Weges, in dem wunderschönen Arboretum in Melzingen, endet die Wanderung dann mit einer, inmitten der Vielzahl der besonderen Pflanzen und Bäume, stattfindenden Andacht, die Pastor Kuna halten wird. Danach lädt das Gartencafé bei Kaffee und leckeren Kuchen zum Verweilen bei sicher anregenden Gesprächen ein.

Gestartet wird um 11.00 Uhr an der Informationstafel auf dem Domänenplatz. Die Führung entlang des Weges und das Picknick sind kostenlos. Eingeladen ist jeder, der den Weg mal gehen und etwas mehr zum Projekt, zu den Bildern und zum Künstler erfahren möchte. Für den Rücktransport vom Arboretum ist gesorgt.

Das Verkehrsbüro bittet um Anmeldung unter Tel. 05822 2996.


Veranstaltungen

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag PDF Drucken

Lieber Gast,

in unserem Unterkunfts-Informationssystem (UIS) können Sie sich ausführlich über das umfangreiche Angebot an Hotels, Gasthäusern, Pensionen Privatzimmern, Feriewohnungen und Ferienhäusern in unserer Urlaubsregion Ebstorf informieren. Die Übersicht wurde nach Angaben der Betriebe zusammengestellt, wobei wir als Herausgeber dieser Internetseite keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen können. Mit der Reservierung eines Zimmers schließen Sie zugleich einen Vertrag mit Ihrem zukünftigen Gastgeber ab. Und damit Sie auch sicher gehen können, ihr bestelltes Zimmer mit entsprechender Ausstattung und Lage zu bekommen, hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Richtlinien ausgearbeitet, die Ihnen, wie auch Ihren Gastgebern Rechte und Pflichten einräumen:

1.
Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zu Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a) Verpflichtungen des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) des Bestellung des Zimmers zu bezahlen.

3.
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

4.
Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

5.
Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

6.
Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.